ÖRI – 1.2009/I – Examen Brandenburg Berlin

April 29, 2009

Nachdem wir mit einem schönen Fall zum Recht der Kreditsicherheiten unsere Zivilrechtsklausuren beenden durften, folgte mit der ersten klausur im Öffentlichen Recht eine dem ersten Anschein nach sehr traditionelle Klausur.

Dem Grunde nach ging es auf 4 Seiten Sachverhalt um eine Gruppierung, die liebevoll mit BBaG abgekürzt wurde. Von dieser Gruppierung lag nunmehr eine Informationsbroschüre vor die in I,II und III gegliedert war. Unter I wurde dem verehrten Leser sinngemäß mitgeteilt, dass die Menschen vor 95 Mio Jahren aus dem Reich der Glückseeligkeit als Aussätzige auf die Erde gebracht worden. Unter II wurde denn erklärt wie es dem Grunde nach gelingt zurück in das Reich der Glückseeligen zu gelangen. Dazu müsse man die irdischen Laster abwerfen. Die irdischen Laster waren sodann all diejenigen die das Leben lebenswert machen. So beispielsweise Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen, Sportvereinen und andere Geselligkeiten. Darüber hinaus muss die gier nach immer mehr besiegt werden etc. Im Übrigen sei es gerade für die unter 30jährigen noch verhältnismäßig einfach diesen irdischen Fesseln zu entfliehen. Unter III wurde dann beschrieben dass dieses Ziel mit Hilfe der BBaG leichter erreicht werden könne. Dazu bietet die BBaG  kostenlos Kurse an die einem vermitteln wie man sich von diesen irdischen Fesseln auch dem Geiste nach entziehen kann. Einzelveranstaltungen kosten dann zwar Geld sind aber eben Einzelveranstaltungen. Auch durch Spenden an die BBaG kann man durchaus in den Genuss eines schnelleren Aufstiegs kommen.

Sodann wurden Auszüge aus einem Interview mit einem Aussteiger im Fernsehen gezeigt. Dieser berichtete wie es Aussteiger aus Sekten tun.

Das Bundesministerium des Innern äußerte in Pressemitteilungen und auf seiner internetseite deshalb besorgt über die BBaG und sagte deutlich, dass sie die von ihr praktizierten Methoden nicht gut heiße.

Die BBaG sei eine Psycho- und Jugendsekte. Darüber hinaus sei sie pseudoreligiös und nur auf wirtschaftliche Interessen ausgerichtet. Weiterhin wurde die BBaG als verfassungsfeindlcih betitelt. Der BBaG gefällt das nun gar nicht und möchte dagegen vorgehen. Sie erhebt deshalb nach Erschöpfung des Rechtsweges im einstweiligen Rechtschutzes Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Eine Klage in erster Instanz ist ncoh anhängig. Der BBaG sind durch die Äußerungen des BMI viele Mitglieder ausgetreten. Dazu kommt ein Fernbleiben neuer Mitglieder. Die BBaG befürchtet einen nachhaltigen Imageschaden.

Aufgabe 1) Untersuchen sie gutachterlich die Erfolgsaussichten der  Verfassungsbeschwerde des BBaG!


ZIII – 1.2009/I – Examen Berlin Brandenburg

April 29, 2009

Im Dritten Termin durfte sich der gemeine Student mit der Grundschuld beschäftigen.

Sachverhalt war wie folgt gegliedert. Zunächst hatten wir A der Eigentümer eines Grundstücks war. Auf diesem Grundstück befand sich ein Golfplatz und ein hotel das der Pächter F gepachtet hatte. A kam in Geldnöte und belastete das Grundstück zugunsten der C-Bank mit einer Grundschuld in Höhe von 400k Euro zur Sicherung eines Darlehns in gleicher Höhe. Nach Bestellung der Grundschuld kamen jedoch beide überein, dass lediglich 300k von C an A ausgezahlt werden sollten.

Weiter vereinbarten A und C dass C die Forderung nur mit der Grundschuld zusammen veräußern dürfe. Weiter, dass Zahlungen auf das Darlehn die Rückgewähr der Grundschuld in gleicher Höhe bedeute.

Nachdem A mit Zahlung einiger Raten in Verzug kam erfuhr sein Onkel K von den finanziellen Nöten des A. Daraufhin löste er den Kredit des A bei der C ab. Dazu bediente er sich wiederrum eines Kredits i.H.v. 300k Euro der H-Bank. Der Grundschuldbrief wurde direkt von C an H zur Sicherung der Darlehnsschuld des K übergeben. Sowohl K als auch H wussten dass das Darlehn nur in Höhe von 300k von C an A ausgezahlt wurde. Nunmehr geriet auch K in Zahlungsschwierigkeiten. H drohte nunmehr die Zwangsvollstreckung aus der Grundschuld dem A i.H.v. 400k Euro an.

F erfuhr nunmehr von dem gesamten Schlamassel. Er entschied sich die Sache selbst indie Hand zu nehmen und zahlte 400k Euro gegen Übergabe des Grundschuldbriefs an die H.

Frage 1) Welche Ansprüche hat F gegen A

Frage 2) Welche Ansprüche hat K gegen A