SII – 1.2009/I Berlin Brandenburg 1. Staatsexamen

Am Montag war es nun soweit; es hieß das letzte Mal auf in die Puschen und den Füller den Schmerz spüren lassen. Kurz noch eine Mitteilung zu Beginn… Die Noten würden am 27.07.2009 bekanntgegeben.

Diesmal ging es um um R, dem das Vorhaben des Ministers B, gesetzliche Feiertage abschaffen zu wollen, mächtig auf den magen schlug. Er wollte unbedingt etwas dagegen unternehmen wusste nur noch nicht was. Auch dem geistlichen Oberhaupt G der Religionsgemeinschaft der R angehörte passte, dieses von B beabsichtigte vorhaben überhaupt nicht. Im Anschluss an die Predigt trafen sich B und G, wobei auch G meinte es müsse was gegen Bs Schaffen getan werden. Er meinte R müsse B töten. Anschließend entschied sich R das dies die einzige Möglichkeit war, die Streichung der Feiertage zu verhindern.

R wollte den b mit einer Autobombe in die Luft jagen. B der gerade auf einem Diskussionsforum hinsichtlich der Abschaffung der Feiertage war sollte anschließend in seinen Dienstwagen einsteigen. An dem besagten Tag begab sich R zu dem ort der Diskussion und fand dort auch einen Wagen vor. Es gelang R die Bombe ungesehen am Wagen anzubringen. Leider war dies jedoch der Wagen des Senators S der ebenfalls auf dem Gipfel war um gegen die Abschaffung der Feiertage einzutreten. Fahrer F wartete die gesamte Zeit über im Fahrzeug, bekam vom Vorhaben des R jedoch nichts mit. R war durchaus bewusst, dass auch der Fahrer des Fahrzeugs mit ums Leben kommen könne. Er sah dies jedoch als nötig zur Tötung des B an. Die Bombe sollte schließlich 10 Minuten später explodieren. Dass andere Verkehrsteilnehmer in Mitleidenschaft gezogen werden könnten schloss R aus, da diese durch den einzuhaltenden Sicherheitsabstand nicht gefährdet werden dürften.

Die Grundstoffe für den Sprengstoff bekam R von V. Dieser führte sein Geschäft mit einer ordnungsgemäßen behördlichen Genehmigung. Diesem erzählt R er wolle lediglich einem Querulanten einen Denkzettel verpassen und dessen Auto in die Luft jagen. V begnügte sich mit dieser Aussage des R und dachte nicht, dass Menschen getötet werden sollten. Dies war für ihn ausgeschlossen.

Nach dem Ende der Debatte stieg S in seinen Wagen ein. Die bombe explodierte 10min später, als sich der Wagen auf einer dicht befahrenen hauptstraße befand. Nachfolgende Fahrzeuge konnten durch eine Vollbremsung einen unfall vermeiden. S war sofort tot. F erlitt durch die Explosion ein Schleudertrauma und musste im Krankenhaus behandelt werden.

Im Krankenhaus angekommen, verschluckte sich F beim Abendessen aufgrund eines Witzes im Radio. Dieses Verschlucken führte zu eine Lungenentzündung, die einen tödlichen Verlauf nahm.

Frage: Wie haben sich R, G und V nach dem StGB strafbar gemacht. Etwaige Strafanträge sind gestellt. §§306-314c sind nicht zu prüfen.

Zusatzfrage: Angenommen V hat sein Gewerbe im Ausland und ist auch Ausländer. Erörtern Sie, ob V dennoch vor deutschen Gerichten angeklagt werden kann.

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